Schulforum

Elternvertreter :
  • Kerstin Kleinhans
  • Elisabeth Heindl
  • Manuela Mühlhans
  • Lehrervertreter :
  • Marcus Sengenberger
  • Waltraud Müller
  • Andreas Röhling
  • Schülervertreter :
  • Vanessa Witty, 8a
  • Denise Matzner, 9a
  • Dennis Burger, 9a
  • Vertrauenslehrer :
  • Andreas Röhling
  • Mitglieder des Schulforums, Art. 69 (2) BayEUG

    - der Schulleiter (Vorsitz) sowie zwei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte
    - der Vorsitzende und zwei weitere gewählte Mitglieder des Elternbeirates
    - der Schülerausschuss

    Aufgaben des Schulforums Art. 69 (4) BayEUG

    Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab. Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen:
    1. die Entwicklung eines eigenen Schulprofils, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf
    2. Erlass von Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung)
    3. Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung
    4. Grundsätze über die Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des Schullebens.
    Dem Schulforum ist insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu
    1. wesentlichen Fragen der Schulorganisation, soweit nicht eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten oder des Elternbeirats vorgeschrieben ist
    2. Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen
    3. Baumaßnahmen im Bereich der Schule
    4. Grundsätzen der Schulsozialarbeit
    5. der Namensgebung einer Schule
    Das Schulforum kann ferner auf Antrag eines Betroffenen in Konfliktfällen vermitteln.

    Tagungen und Beschlussfassung des Schulforums § 64 (2) VSO

    Nicht öffentlich, beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
    Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.