Abzockwelle
Hilfestellungen für Betroffene
Wichtig, zuerst
Ruhe bewahren, auch wenn es schwer fällt
Vor Klärung der Sachlage auf keinen Fall zahlen (darauf wird abgezielt)
Jugendliche zahlen oft aus Angst vor den Eltern. Das ist falsch, also nicht zahlen,
vertraut euch jemandem an, der euch hilft.
Eventuell vorhandene Beweise sichern, nichts löschen !
Keine Protestmails oder Telefonate (gibt nur neue Kosten)
Baldmöglichst schriftlichen Widerspruch per Einschreiben einlegen
--> bei Bedarf vorher fachmännischen Rat einholen
Anzeige erstatten - erster Ansprechpartner für die Region s.u.
Polizei Immenstadt - Ermittlungsgruppe
bei der
Polizeiinspektion am Badeweg 7
Tel. 08323 9610-0
Fax 08323 9610-44
Beispiele für Musterbriefe zum Widerspruch etc. :
Beschwerdesammlung :
In Deutschland beruft man sich als Erziehungsberechtigter auf §108 BGB - dort ist die Zustimmungspflicht der Erziehungsberechtigten bei Geschäften jenseits des Taschengeldes geregelt - und Abos fallen normalerweise IMMER unter diesen Paragraphen.
Die Sache mit der Geschäftsfähigkeit hat einen Haken (über den man die Kinder wohl aufklären muß):
Falsche Angaben beim Abschluß eines Vertrages sind strafbar - dies gilt auch für Verträge, die im Internet abgeschlossen werden. Daher verlangen diese "Anbieter" auch eine Altersangabe und drohen sofort mit Strafanzeige, falls man bei einem Widerspruch mit mangelnder Geschäftsfähigkeit argumentiert. (Dadurch sollte man sich jedoch nicht einschüchtern lassen).