Handy, MP3, Walkman
Handys und digitale Speichermedien
Das Nutzungsverbot dieser Geräte wurde nun im BayEUG eigens geregelt. Anlass waren vor allem die Vorkommnisse an einigen Schulen vor wenigen Monaten. Das jetzt geltende Nutzungsverbot will ein Zeichen gegen negative Entwicklungen setzen.
In Art. 56 Abs. 5 BayEUG heißt es nun :
"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Medium vorübergehend einbehalten werden."
Konkret heißt dies :
Handys und MP3-Player können zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber ausgeschaltet bleiben. In dringenden Fällen dürfen Schüler mit ihrem Handy die Eltern anrufen. Allerdings muss dazu vorher ein Lehrer die Erlaubnis gegeben haben.
Auch bei schulischen Veranstaltungen im Schulgebäude oder auf der Schulanlage ist die Nutzung von digitalen Spielen und Unterhaltungsmedien untersagt. Sollte ein Schüler bei der unerlaubten Benutzung eines Handys oder beispielsweise eines MP3-Players erwischt werden, können die Lehrkräfte das Gerät einziehen und/oder entsprechende Ordnungsmaßnahmen ergreifen.