Beurlaubung von Schülern

Eine Beurlaubung vom Unterricht kann laut § 25 (1) VSO nur in dringenden Ausnahmefällen gewährt werden. Dabei stellen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Antrag (Formular gibt es beim Klassenleiter) an die Schulleitung. Genehmigung erteilt der Schulleiter.
Gründe für die Beurlaubung können sein :
  • Religiöse Gründe wie z.B. Firmung, Konfirmation, Einkehrtage
  • Erholungsaufenthalt mit Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
  • Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen
  • Besondere persönliche Gründe wie ein Todesfall in der Familie oder ein Wohnungswechsel
  • Nachweislich eine schwere Erkrankung eines Familienangehörigen
  • Urlaubstermine der Eltern können nicht für eine Beurlaubung geltend gemacht werden.