Beurlaubung von Schülern
Eine
Beurlaubung vom Unterricht kann laut § 25 (1) VSO nur in dringenden Ausnahmefällen
gewährt werden. Dabei stellen die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen
Antrag (Formular gibt es beim Klassenleiter) an die Schulleitung. Genehmigung erteilt der Schulleiter.
Gründe für die Beurlaubung können sein :
Religiöse Gründe wie z.B. Firmung, Konfirmation, Einkehrtage
Erholungsaufenthalt mit Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses
Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen
Besondere persönliche Gründe wie ein Todesfall in der Familie oder ein Wohnungswechsel
Nachweislich eine schwere Erkrankung eines Familienangehörigen
Urlaubstermine der Eltern können nicht für eine Beurlaubung geltend gemacht werden.